Wine-Napping

Ich habe das Weinpaket zur WRINT-Sendung bestellt. Soweit nicht außergewöhnlich. Am 9. April kam eine nette Mail, dass die Weine in den nächsten Tagen eintreffen. Meiner Meinung nach im Büro des Mannes (wohin ich eigentlich alle Pakete bestelle), weshalb ich ihn ab und an fragte, ob denn nun der Wein gekommen sei. Nein. 

Falsche Adresse angegeben

Das Weinthema geriet ein wenig ins Vergessen, aber irgendwann wurde ich stutzig, dass das Paket fast zwei Wochen unterwegs war. Also schrieb ich eine Mail an den Versender. Wieder eine nette Mail zurück, inklusive Link zur DHL-Sendungsverfolgung. Die zeigte mir, dass das Paket am 10. April bei der auch sehr netten Friseurin unten gelandet war. Tatsächlich – ich hatte statt des Büros unsere Privatadresse angegeben. Doof. Aber irgendwie auch praktisch, jetzt musste ich die Kiste nur noch nach oben schleppen.

Im Auftrag abgeholt

Die nette Friseurin guckte erst verwundert, als ich mein vermeintlich lange bei ihr lagerndes Paket forderte, erinnerte sich dann aber daran: Das war Wein, da war eine Rebe außen drauf. Und den hatte dieser Mann Mitte 40 abgeholt, mit einem Basecap auf dem Kopf. Der hatte sogar den Abholzettel und meinte, er solle das holen. Und sie hat ihm noch die Verbindungstür zum Haus aufgeschlossen, damit er nicht so weit laufen muss.

Da hat also ein mir unbekannter Mann den Abholzettel (der meistens außen an der Haustür klebt) genommen und MEIN Paket abgeholt geklaut. In einer Zeitspanne zwischen 15:38 Uhr (Auslieferung) und meinem Ankommen gegen 17 Uhr.

30 Minuten verschenkte Lebenszeit

Ich ahne, dass es nur verschenkte Lebenszeit ist, aber ich rufe bei der DHL-Hotline an. In den (angekündigten) mehr als 20 Minuten Wartezeit erfahre ich, dass irgendwer von irgendwem gekauft wurde und nun ein großes Unternehmen ist und erhalte mehrfach die Aufforderung „Motzen sie jederzeit – alle Services online“. Vermutlich heißt es „nutzen“ und nicht „motzen“ und mir wird bald klar, dass ich nicht am Anfang der Warteschleife „Reklamation“ hätte angeben sollen.

Ermessen des Zustellers

Irgendwann meldet sich eine Dame, die keinen Bock hat. Zumindest klingt sie so. Ich solle die Friseurin haftbar machen. Auf meinen Hinweis, dass ich niemals gewünscht habe, dass andere Menschen mit meinen Paketen bedacht werden, informiert sie mich, dass das „im Ermessen des Zustellers“ liege. Das mit dem Abholzettel an der Haustür wird sie weitergeben. Ich frage sie, ob dafür nicht die Kenntnis meiner Anschrift vorteilhaft wäre.

Second try

Ich habe das Weinpaket nochmal bestellt. An das Büro des Mannes. Und wir werden beide Pakete bezahlen. Schliesslich können die Winzer nichts dafür, dass hier Arschlöcher unterwegs sind. Und ich trinke jetzt ein Bier. Wein haben wir ja nicht.

 

P.S.: Wir suchen übrigens immer noch ein Eigenheim/Grundstück jenseits von Rüttenscheid. Sachdienliche Hinweise gerne an schoener (a) schoenerblog.de

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