Wie man ein Haus kauft – Überraschungen vermeiden

Zu Teil 1 „Finden und besichtigen

Die folgenden Tipps sind selbstverständlich subjektiv und teilweise auch selbstverständlich. Trotzdem wäre ich ganz froh gewesen, wenn ich das alles zu Anfang unserer Haussuche gewusst hätte. Geklappt hat es jetzt trotzdem. Hurra!

Ungenehmigte Bauten

Neben dem Haus war dem Mann eines besonders wichtig: Eine große Garage oder Werkstatt. Eines der ersten besichtigten Häuser hatte nicht nur mehrere Garagen, sondern auch ein 60 qm großes, massiv gebautes und unterkellertes Gartenhaus vorzuweisen. „Alles genehmigt“ behauptete der Verkäufer, während er mit dem Katasterauszug herumwedelte.

Um herauszubekommen, ob das tatsächlich so ist, kann man die Bauakte einsehen. Das geht in Essen im Bauaktenarchiv. Notwendig ist eine Vollmacht des Besitzers, wenn dieser aber nichts zu verbergen hat, wird er nichts dagegen haben. In der Bauakte sollten dann Bauzeichnungen, Bauscheine etc. vorhanden sein. Die Einsicht kostet ein paar Euro, Kopien aus der Bauakte weitere. Allerdings kostet der Erwerb eines Schwarzbaus deutlich mehr: Wenn das Ganze auffliegt, muss man nicht nur ein erhöhtes Genehmigungsentgelt zahlen (ich habe irgendwo etwas von dreifachem Satz gelesen), sondern den Spass eventuell abreissen.

Den Katasterauszug kann man ohne Vollmacht beim Katasteramt (selbstverständlich gegen Gebühr) bekommen, allerdings sagt er nur etwas über die Grundstücksgrenzen und die eingemessenen Gebäude aus, nichts darüber, ob sie genehmigt sind.

Baulasten

„Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Baulast)

Eine Baulast kann zum Beispiel eine Wasserleitung des Nachbarn quer über das Grundstück sein, aber auch ein Wegerecht. Je nachdem kann eine Baulast den Wert des Grundstücks beeinflussen – weshalb sich die finanzierende Bank immer auch für die Baulasten interessiert.

Mit einer Vollmacht des Eigentümers und gegen eine Gebühr (in Essen 20 Euro) bekommt man eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis von der Stadt.

Grundbuch

Im Grundbuch sind Lage und Größe des Grundstücks, Eigentümer sowie Lasten und Beschränkungen eingetragen. Mit einer Vollmacht des Eigentümers erhält man (in Essen beim Amtsgericht) eine Abschrift. Schon in der Vollmacht sollte man die dritte Abteilung ausschliessen, dort ist nämlich die Grundschuld eingetragen, also quasi die Sicherung durch die Bank etc. (und die geht einen erstmal nichts an). Wir haben einen beglaubigten (20 Euro) und einen unbeglaubigten (10 Euro) Ausdruck angefordert und haben den beglaubigten nie benötigt.

Teil 3 „Kosten“ folgt

 

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